Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" unterstützt der Bund seit 1999 die städtebauliche Aufwertung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen. Das Programm widmet sich einer komplexen Aufgabe. Es verknüpft bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Bis 2012 wurden 607 Gebiete in 376 Gemeinden gefördert. Die Gebiete unterschiedlicher Größe liegen sowohl in Innenstädten als auch innenstadtnah oder am Stadtrand.

Im Zeitraum 1999 bis 2012 wurde rund eine Mrd. Euro Bundesfinanzhilfen bereitgestellt. Da der Bund grundsätzlich ein Drittel des Gesamtvolumens finanziert, standen zusammen mit den Mitteln von Ländern und Gemeinden insgesamt über drei Mrd. Euro zur Verfügung. 40 % der Maßnahmen liegen in Großstädten, nahezu ebenso viele in Mittelstädten; 20 % können Kleinstädten und ländlichen Gemeinden zugeordnet werden.

2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird im neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ fortgeführt und weiterentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Die Finanzhilfen des Bundes werden investiv und investitionsbegleitend in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171e BauGB).

Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Förderfähig sind daher vorrangig Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren.

Seit 2020 stellt der Bund den Ländern jährlich 200 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen für das Programm zur Verfügung.

Quelle: www.städtebauförderung.info